Deutscher
Komponist, der sowohl in der musikalischen Gestaltung als vor allem auch in der Künstlerbiographie eine zukunftweisende
Besonderheit in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts darstellt.
Mit seinen - 1598 gedruckten - orchestralen Tanzsätzen war er der erste eigentliche Instrumentalkomponist in Deutschland.
Er verfügte über keine feste Anstellung, sondern
reiste als freischaffender musicus" im Land umher.
Zudem versah er Ausgaben italienischer Werke mit eigenen deutschen
Texten und förderte so die Verbreitung der italienischen Musik in Deutschland.